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Gesetze

Darf man in Liechtenstein seinen Hund begraben?

Wenn ein geliebter Hund stirbt, ist das für viele wie der Verlust eines Familienmitglieds. Der Wunsch, den treuen Begleiter in der Nähe zu behalten und im eigenen Garten zu bestatten, ist für viele Hundemenschen ganz natürlich. Doch was sagt eigentlich das Gesetz dazu – speziell im kleinen Fürstentum Liechtenstein? In diesem Artikel schauen wir uns ganz genau an, was erlaubt ist, worauf du achten musst und welche Alternativen es gibt.
Eine Darstellung von Darf man in Liechtenstein seinen Hund begraben?

Warum das Thema so wichtig ist

Wer einmal erlebt hat, wie sehr ein Hund das Leben bereichern kann, weiß: Der Abschied ist schwer. In solchen Momenten sucht man Trost – und für viele bedeutet das auch, dem Tier einen würdevollen Platz zum Ruhen zu geben. Der eigene Garten scheint dafür der perfekte Ort zu sein: vertraut, friedlich und persönlich. Doch Tierbestattungen unterliegen in vielen Ländern strengen Regeln. In Deutschland etwa sind sie nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Aber wie sieht’s in Liechtenstein aus?

Gesetzliche Grundlagen in Liechtenstein

Tierschutzgesetz und Umweltvorschriften

Liechtenstein orientiert sich in vielen Bereichen an den Regelungen der Schweiz und der EU – so auch beim Tierschutz und Umweltschutz. Das Tierschutzgesetz (TSchG) des Fürstentums regelt unter anderem, wie mit toten Tieren umzugehen ist. Dabei wird zwischen Nutztieren und Heimtieren unterschieden.

Kleine Heimtiere wie Hunde und Katzen dürfen grundsätzlich nicht einfach überall vergraben werden. Die Gründe dafür sind klar: Der Schutz des Bodens und des Grundwassers hat Vorrang, denn Tierkörper können potenziell Schadstoffe oder Krankheitserreger freisetzen.

Tierkörperbeseitigungspflicht

In Liechtenstein gilt – wie auch in der Schweiz – eine grundsätzliche Pflicht zur fachgerechten Entsorgung von Tierkörpern. Das bedeutet: Tote Tiere müssen normalerweise durch spezialisierte Entsorgungsunternehmen oder über den Tierarzt entsorgt werden. Diese Regelung dient der Seuchenprävention und dem Umweltschutz.

Aber: Es gibt Ausnahmen. Und genau die machen Hoffnung für alle, die ihren Hund im Garten bestatten möchten.

Darf man seinen Hund im Garten begraben?

Die kurze Antwort: Unter bestimmten Bedingungen – ja.

Voraussetzungen für eine Gartenbestattung

Damit du deinen Hund im eigenen Garten begraben darfst, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Der Hund muss ein Haustier gewesen sein – also kein Nutztier im rechtlichen Sinne.
  2. Der Hund darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein.
  3. Das Grundstück muss in deinem Eigentum stehen – oder du brauchst eine ausdrückliche Genehmigung des Eigentümers.
  4. Der Hund muss außerhalb von Wasserschutzgebieten beerdigt werden.
  5. Der Abstand zu öffentlichen Wegen, Nachbargrundstücken und Wasserquellen muss ausreichend groß sein. Empfohlen werden in der Regel mindestens 1 bis 2 Meter Abstand.
  6. Das Grab sollte mindestens 60–100 cm tief sein, damit andere Tiere es nicht wieder ausgraben können.
  7. Der Hundekörper darf nicht in Kunststofffolie oder anderen nicht abbaubaren Materialien eingewickelt sein. Erlaubt sind z. B. biologisch abbaubare Decken oder Pappkartons.
  8. Keine Beerdigung im Wald oder auf öffentlichen Flächen.

Die zuständige Behörde in Liechtenstein ist das Amt für Umwelt, das im Zweifelsfall auch über Ausnahmen oder Sondergenehmigungen entscheidet. Es empfiehlt sich, vor der geplanten Beisetzung eine kurze Rücksprache mit dem Amt zu halten – besonders bei Unsicherheiten bezüglich Wasserschutzgebieten.

Praktische Hinweise zur Durchführung

Wenn du dich für eine Beerdigung im Garten entscheidest, solltest du nicht nur die rechtlichen Vorgaben beachten, sondern auch den emotionalen Rahmen würdig gestalten.

Grabgestaltung

  • Ein kleines Holzkreuz, ein gravierter Stein oder eine Gedenktafel machen den Ort besonders.
  • Pflanzen wie Lavendel, Vergissmeinnicht oder ein kleiner Baum schaffen eine friedliche Atmosphäre.
  • Achte darauf, dass keine giftigen Pflanzen in der Nähe des Grabes wachsen, falls noch andere Tiere im Haushalt leben.

Abschiedsrituale

Manche Hundehalter gestalten eine kleine Abschiedszeremonie – allein, mit Familie oder Freunden. Eine persönliche Rede, das Lieblingsspielzeug am Grab oder ein letztes Leckerli: All das kann helfen, den Schmerz ein wenig zu lindern.

Was, wenn eine Gartenbestattung nicht möglich ist?

Manchmal lässt sich eine Beerdigung im eigenen Garten nicht umsetzen – sei es wegen rechtlicher Einschränkungen, weil du zur Miete wohnst oder weil das Grundstück nicht geeignet ist. In solchen Fällen gibt es Alternativen:

Tierkrematorien in der Region

In Liechtenstein selbst gibt es kein eigenes Tierkrematorium, aber in der Schweiz – z. B. in St. Gallen oder Zürich – findest du mehrere Anbieter. Du kannst dort zwischen verschiedenen Arten der Einäscherung wählen: Einzelkremierung (du erhältst die Asche zurück) oder Sammelkremierung.

Tierfriedhöfe

Auch in der Schweiz gibt es einige Tierfriedhöfe, die du nutzen darfst – z. B. in Winterthur, Luzern oder im Thurgau. Diese bieten oft liebevoll gepflegte Grabstellen und teilweise sogar Dauerpflege an.

Tierbestatter

Spezialisierte Tierbestatter übernehmen auf Wunsch alle Schritte: Abholung, Kremierung, Rückführung der Asche oder auch Organisation einer kleinen Zeremonie. Das ist besonders dann hilfreich, wenn der Verlust sehr plötzlich kam oder du emotional nicht in der Lage bist, alles selbst zu organisieren.

Was passiert, wenn man gegen die Vorschriften verstößt?

Eine nicht genehmigte oder unsachgemäße Tierbestattung kann rechtliche Konsequenzen haben – von einer Geldbuße bis hin zu einer Anzeige wegen Umweltdelikten. Besonders problematisch ist das Vergraben in Wasserschutzzonen, weil hier das Grundwasser gefährdet werden kann.

Außerdem besteht das Risiko, dass Nachbarn sich beschweren, wenn etwa der Abstand zu Grundstücksgrenzen nicht eingehalten wurde. Deshalb: Auch wenn es schwerfällt – kläre lieber einmal mehr mit der Behörde ab, bevor du handelst.

Mit Würde und Verantwortung Abschied nehmen

Ja, du darfst in Liechtenstein deinen Hund im eigenen Garten begraben – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wer sich an die Regeln hält, kann seinem treuen Freund auf diese Weise einen liebevollen letzten Ruheplatz schaffen. Wichtig ist, dass du sowohl den emotionalen als auch den rechtlichen Aspekt im Blick behältst. Der Tod eines Haustiers ist ein schmerzlicher Moment, aber auch eine Gelegenheit, in Würde und Dankbarkeit Abschied zu nehmen.

Und wie siehst du das?

Hast du selbst schon einmal einen Hund im Garten beerdigt – oder würdest du das gerne tun? Vielleicht hast du dich für eine andere Form des Abschieds entschieden?
Erzähl uns gern in den Kommentaren von deinen Erfahrungen oder Gedanken zu diesem Thema.