Zum Hauptinhalt springen
Gesetze

Freilaufende Hunde in Luxemburg: Wann dürfen Jäger schießen?

Als Hundebesitzer in Luxemburg fragst du dich vielleicht, unter welchen Umständen Jäger auf freilaufende Hunde schießen dürfen. Die rechtliche Lage ist komplex und erfordert ein genaues Verständnis der Gesetze und Vorschriften.
Eine Darstellung von Freilaufende Hunde in Luxemburg: Wann dürfen Jäger schießen?

Gesetzliche Grundlagen in Luxemburg

In Luxemburg regelt das Jagdgesetz den Schutz des Wildes und die Pflichten der Jäger. Laut Artikel 23 des Bundesjagdgesetzes sind Jäger verpflichtet, das Wild vor wildernden Hunden zu schützen. Dies kann unter bestimmten Umständen den Abschuss eines Hundes rechtfertigen. Allerdings variieren die spezifischen Bestimmungen je nach Bundesland.

Zusätzlich existiert seit Mai 2008 ein Gesetz über potenziell gefährliche Hunde. Dieses Gesetz listet bestimmte Hunderassen auf, die als potenziell gefährlich eingestuft werden und besonderen Regelungen unterliegen.

Wann dürfen Jäger handeln?

Jäger dürfen in Luxemburg unter bestimmten Bedingungen auf freilaufende Hunde schießen:

  • Wildern: Wenn ein Hund ohne Aufsicht Wildtieren nachstellt, sie hetzt oder angreift, gilt er als wildernd. In solchen Fällen sind Jäger berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, um das Wild zu schützen.
  • Außerhalb des Einwirkungsbereichs: Befindet sich ein Hund außerhalb der Sicht- oder Rufweite seines Halters und kann dieser nicht mehr auf das Tier einwirken, kann der Jäger eingreifen.

Es ist wichtig zu betonen, dass der Abschuss eines Hundes stets die letzte Maßnahme sein sollte. Jäger sind angehalten, zunächst den Besitzer ausfindig zu machen oder andere Maßnahmen zu ergreifen, bevor sie zu solch drastischen Mitteln greifen.

Verantwortung der Hundebesitzer

Als Hundebesitzer trägst du die Verantwortung, deinen Hund unter Kontrolle zu halten, insbesondere in Waldgebieten und während der Brut- und Setzzeit. Es ist ratsam, Hunde in solchen Bereichen anzuleinen, um Konflikte mit Jägern und Gefahren für Wildtiere zu vermeiden.

In Luxemburg dürfen Jäger unter bestimmten Umständen auf freilaufende Hunde schießen, insbesondere wenn diese wildern oder sich außerhalb des Einflussbereichs des Halters befinden. Als verantwortungsvoller Hundebesitzer solltest du stets sicherstellen, dass dein Hund unter Kontrolle ist, um solche Situationen zu vermeiden.

Was denkst du über diese Regelungen? 

Teile deine Meinung in den Kommentaren!