Hamburg mit Hund: Dein umfassender Ratgeber für Hundehalter (Stand 2024)

Die Hundesteuer in Hamburg
Kosten der Hundesteuer
In Hamburg fällt für jeden Hund eine jährliche Hundesteuer an. Die Höhe der Steuer variiert je nach Anzahl der Hunde, die du hältst:
- Erster Hund: Für deinen ersten Hund beträgt die Hundesteuer 120 Euro pro Jahr.
- Zweiter und jeder weitere Hund: Für jeden weiteren Hund, den du hältst, erhöht sich die Steuer auf 180 Euro pro Jahr und Hund.
Diese Steuer dient der Finanzierung städtischer Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung, wie etwa der Bereitstellung von Hundekotbeuteln und der Unterhaltung von Hundewiesen.
Ermäßigungen und Befreiungen
Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du eine Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer beantragen:
- Assistenzhunde: Blindenführhunde oder andere Assistenzhunde sind von der Hundesteuer befreit.
- Therapiehunde: Hunde, die als Therapiehunde eingesetzt werden, können ebenfalls steuerfrei sein.
- Geringes Einkommen: Bei nachgewiesen geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu beantragen.
Die Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung müssen schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden und entsprechende Nachweise beinhalten.
Anmeldung deines Hundes
Wo musst du deinen Hund anmelden?
In Hamburg musst du deinen Hund beim Bezirksamt deines Wohnsitzes anmelden. Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Erwerb des Hundes oder nach deinem Umzug nach Hamburg geschehen. Hierbei benötigst du folgende Unterlagen:
- Personalausweis: Zur Identifikation des Hundehalters.
- Impfpass des Hundes: Um den Gesundheitszustand und die Tollwutimpfung nachzuweisen.
- Kaufvertrag oder Übernahmebestätigung: Nachweis über den Erwerb des Hundes.
Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. In einigen Bezirken ist auch eine Online-Anmeldung möglich.
Kosten der Anmeldung
Die Anmeldung deines Hundes ist in Hamburg kostenfrei. Bei der Anmeldung erhältst du eine Hundemarke, die dein Hund jederzeit sichtbar tragen sollte. Diese Marke dient als Nachweis, dass dein Hund ordnungsgemäß angemeldet ist und die Hundesteuer entrichtet wurde.
Leinenpflicht in Hamburg
Generelle Leinenpflicht
In Hamburg gilt eine generelle Leinenpflicht in öffentlichen Bereichen. Dies bedeutet, dass du deinen Hund in der Stadt und auf belebten Plätzen immer an der Leine führen musst. Besonders in den folgenden Bereichen ist die Leinenpflicht strikt einzuhalten:
- Innenstadtgebiete
- Parks und Grünanlagen
- Einkaufsstraßen
- Öffentliche Verkehrsmittel
Ausnahmen von der Leinenpflicht
Es gibt jedoch auch ausgewiesene Hundewiesen und Freilaufflächen in Hamburg, auf denen dein Hund frei laufen darf. Diese Flächen sind meist mit Schildern gekennzeichnet und bieten ausreichend Platz zum Toben und Spielen. Zu den bekanntesten Freilaufflächen zählen der Hundestrand in Övelgönne und der Volkspark Altona.
Saisonale Leinenpflicht
In der Brut- und Setzzeit, die in Hamburg vom 1. April bis zum 15. Juli dauert, gilt in allen öffentlichen Grünflächen und Wäldern eine erweiterte Leinenpflicht, um die Tierwelt zu schützen.
Maulkorbpflicht für bestimmte Hunderassen
In Hamburg gibt es für einige Hunderassen eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Diese Regelung betrifft sogenannte gefährliche Hunde, die in der Hundeverordnung der Stadt Hamburg aufgeführt sind. Zu diesen Rassen gehören:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
Zusätzlich zu diesen Rassen können auch Hunde anderer Rassen, die durch aggressives Verhalten auffällig geworden sind, individuell als gefährlich eingestuft werden und somit der Maulkorbpflicht unterliegen.
Befreiung von der Maulkorbpflicht
Unter bestimmten Umständen kannst du eine Befreiung von der Maulkorbpflicht beantragen. Hierzu muss der Hund einen Wesenstest bestehen, der sein friedliches Verhalten bestätigt. Der Antrag ist bei der örtlichen Behörde zu stellen und bedarf eines Sachkundenachweises des Halters.
Weitere wichtige Informationen für Hundehalter in Hamburg
Hundeschulen und Sachkundenachweis
Für Neuhundehalter wird in Hamburg der Besuch einer Hundeschule empfohlen, um die Grundlagen der Hundeerziehung zu erlernen. Für Halter von als gefährlich eingestuften Hunden ist der Nachweis einer erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung verpflichtend.
Hundekotbeseitigung
In Hamburg bist du als Hundehalter verpflichtet, den Kot deines Hundes auf öffentlichen Wegen und Plätzen zu beseitigen. Die Stadt stellt hierfür zahlreiche Hundekotbeutelspender bereit. Verstöße gegen diese Pflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
Versicherungspflicht
In Hamburg besteht eine Haftpflichtversicherungspflicht für alle Hundehalter. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die dein Hund verursachen könnte. Die Mindestdeckungssumme beträgt 1 Mio. Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden.
Fazit
Das Leben mit einem Hund in Hamburg bietet zahlreiche Möglichkeiten, erfordert aber auch die Einhaltung bestimmter Vorschriften und Pflichten. Von der Anmeldung und der Entrichtung der Hundesteuer über die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht bis hin zur Versicherungspflicht gibt es vieles zu beachten. Mit diesem Ratgeber bist du bestens gerüstet, um die schönen Seiten der Stadt gemeinsam mit deinem vierbeinigen Freund zu genießen.
Weiterführende Informationen
Für detaillierte Informationen zu allen Regelungen kannst du die offizielle Website der Stadt Hamburg oder das örtliche Bezirksamt besuchen. Dort erhältst du auch aktuelle Informationen zu neuen Regelungen oder Änderungen der bestehenden Vorschriften.
Link zur Stadt Hamburg:hamburg.de/hundesteuer