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Rückruf

Rückruf: Happy Dog Rinderkopfhaut (Charge 006425 K) – das solltest du jetzt wissen

Eine Darstellung von Rückruf: Happy Dog Rinderkopfhaut (Charge 006425 K) – das solltest du jetzt wissen
Interquell GmbH ruft das Produkt „Happy Dog Rinderkopfhaut“ vorsorglich zurück. Hintergrund ist der Verdacht auf eine mikrobiologische Verunreinigung bei einem fertig verpackt zugekauften Artikel. Betroffen ist ausschließlich eine klar definierte Charge mit bestimmtem Mindesthaltbarkeitsdatum.

Welche Ware ist betroffen?

Laut Rückrufinformation geht es um folgende Produktdaten:

  • Produkt: Happy Dog Rinderkopfhaut
  • Gebindegröße: 250 g (Artikelnr.: 60890)
  • Partienummer (Charge): 006425 K
  • Mindesthaltbarkeit: 03.2027
  • EAN:4001967142556
  • Herstellerangabe: Dog’s Nature GmbH, Deutschland

Wichtig: Wenn du eine andere Partienummer oder ein anderes Mindesthaltbarkeitsdatum hast, fällt es laut Schreiben nicht unter diesen Rückruf.

Was sollst du tun, wenn du das Produkt zu Hause hast?

Interquell bittet darum, das Produkt mit Partienummer 006425 K und MHD 03.2027 nicht mehr zu verfüttern.

Stattdessen kannst du die Ware zurücksenden – und zwar unkompliziert:

  • Kaufpreis-Erstattung auch ohne Kassenbon/Rechnung
  • Rücksendekosten werden übernommen
  • Auf Wunsch ist Ersatz aus einer anderen Charge möglich

So erreichst du den Kundenservice

Für die Rücksendung und die Erstattung sollst du dich direkt an Interquell wenden:

Mein Tipp als Hundehalter: Einmal kurz prüfen

Damit du schnell Klarheit hast, reicht ein kurzer Blick auf die Verpackung:

  1. Partienummer suchen (Charge)
  2. MHD prüfen
  3. Mit den oben genannten Angaben abgleichen
  4. Wenn es passt: nicht füttern, Kontakt aufnehmen und Rücksendung klären

Und wenn dein Hund schon davon gefressen hat?

Im Rückrufschreiben stehen keine konkreten Symptome oder Fälle, es geht ausdrücklich um einen vorsorglichen Rückruf wegen eines Verdachts.
Wenn dein Hund aber ungewöhnliche Beschwerden zeigt (z. B. Durchfall, Erbrechen, starke Müdigkeit), ist es sinnvoll, tierärztlichen Rat einzuholen und dabei zu erwähnen, dass es um die betroffene Charge geht.