Ruhe im Grünen? – Darf man in Österreich seinen Hund im Garten begraben?

Warum wollen viele ihren Hund im Garten begraben?
Die Verbindung zwischen Mensch und Hund ist tief. Für viele ist der Hund ein vollwertiges Familienmitglied, oft sogar der beste Freund. Deshalb erscheint der Gedanke, ihn nach seinem Tod irgendwo anonym bestatten zu lassen, schwer auszuhalten. Der eigene Garten wirkt im Gegensatz dazu wie ein friedlicher Ort, an dem man sich weiterhin nahe sein kann – ein Platz, an dem man regelmäßig vorbeigeht, Blumen pflanzt, vielleicht ein kleines Erinnerungsstück aufstellt.
Emotional nachvollziehbar, aber eben nicht automatisch erlaubt.
Gesetzliche Grundlagen in Österreich
In Österreich ist die Bestattung von Tieren, insbesondere von Haustieren wie Hunden, im Tiermaterialiengesetz sowie in den Landesgesetzen geregelt. Diese Gesetze dienen nicht nur dem Umweltschutz, sondern sollen auch die öffentliche Gesundheit gewährleisten. Schließlich kann ein unsachgemäß begrabenes Tier eine Gefahrenquelle darstellen – etwa für das Grundwasser oder andere Tiere.
Was sagt das Bundesgesetz?
Laut § 4 Abs. 3 des Tiermaterialiengesetzes ist das Vergraben von Tierkörpern grundsätzlich verboten, es sei denn, es gibt eine Ausnahmebewilligung oder landesrechtliche Sonderregelungen. Und genau hier wird es spannend, denn die Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen.
Unterschiede je nach Bundesland
Ob du deinen Hund im Garten begraben darfst, hängt also vor allem davon ab, in welchem Bundesland du wohnst. Hier ein Überblick über die gängigsten Regelungen:
Wien
In Wien ist das Vergraben von toten Haustieren im eigenen Garten nicht erlaubt – auch nicht mit Genehmigung. Der einzige gesetzliche Weg ist die Übergabe an die Tierkörperverwertung oder eine Einäscherung in einem Tierkrematorium.
Niederösterreich
In Niederösterreich ist das Begraben eines Haustiers auf dem eigenen Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt:
- Das Grundstück muss Privatbesitz sein.
- Der Hund darf nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sein.
- Der Hund muss mindestens 50 cm tief vergraben werden.
- Der Abstand zur nächsten Wasserquelle oder zum Grundwasser darf nicht zu gering sein.
Oft reicht eine formlose Meldung beim Gemeindeamt, manchmal ist auch eine Genehmigung erforderlich. Sicherheitshalber solltest du bei deiner Gemeinde nachfragen.
Oberösterreich
Auch in Oberösterreich ist eine Beisetzung im Garten unter Auflagen erlaubt. Die Regelungen ähneln jenen in Niederösterreich. Wichtig ist die Einhaltung hygienischer Standards und ausreichender Schutz des Grabes (z. B. vor Wildtieren).
Steiermark
In der Steiermark erlaubt das Landesgesetz ebenfalls eine Haustierbestattung auf dem eigenen Grundstück, wenn:
- der Tierkörper nicht krankheitsbelastet war,
- das Grundstück nicht im Wasserschongebiet liegt,
- gewisse Mindestabstände eingehalten werden.
Tirol, Salzburg, Kärnten, Vorarlberg, Burgenland
In diesen Bundesländern gelten teils ähnliche Regeln wie oben beschrieben – aber: Es gibt keine einheitliche Praxis, manche Gemeinden sind sehr streng, andere lassen mehr Spielraum. Daher gilt: Immer bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder beim Gemeindeamt nachfragen, bevor du handelst.
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Wenn dein Bundesland das Begraben im Garten erlaubt, musst du bestimmte Auflagen einhalten. Hier die wichtigsten Punkte:
Grundstückseigentum
Du darfst den Hund nur auf deinem eigenen Grundstück beerdigen, nicht auf gepachtetem Boden oder dem Grundstück eines Bekannten.
Tiefe des Grabes
Das Grab sollte mindestens 50 bis 100 cm tief sein, je nach Größe des Hundes. Damit wird verhindert, dass andere Tiere den Körper wieder ausgraben.
Sicheres Einwickeln
Du darfst den Hund nicht in Plastikfolie oder andere nicht biologisch abbaubare Materialien einwickeln. Empfehlenswert ist ein Tuch aus Baumwolle oder Leinen, damit die Verwesung natürlich ablaufen kann.
Abstand zu Wasserquellen
Der Mindestabstand zu Brunnen, Flüssen oder dem Grundwasser muss eingehalten werden. Das dient dem Schutz des Trinkwassers.
Keine Gefahr durch Krankheiten
Wenn dein Hund an einer meldepflichtigen Krankheit (z. B. Tollwut) gestorben ist, darf er nicht im Garten begraben werden. In solchen Fällen ist eine tierärztliche Meldung und eine Entsorgung über die Tierkörperverwertung vorgeschrieben.
Alternative: Tierfriedhöfe und Krematorien
Wenn du keinen Garten hast oder die örtlichen Vorschriften es nicht erlauben, gibt es auch andere Möglichkeiten, deinem Hund einen würdigen Abschied zu bereiten:
Tierfriedhöfe
In vielen Regionen gibt es Tierfriedhöfe, auf denen du eine Grabstelle mieten kannst – mit Grabstein, Blumen und allem, was dazugehört. Die Gebühren variieren, liegen aber oft zwischen 150 und 600 Euro pro Jahr.
Einäscherung
Bei der Einäscherung kannst du zwischen Einzel- und Sammelkremierung wählen. Bei der Einzelkremierung erhältst du die Asche deines Hundes zurück – z. B. in einer Urne für zu Hause oder sogar in einem Schmuckstück verarbeitet.
Tipps für eine würdevolle Gartenbestattung
Wenn du die Erlaubnis hast, deinen Hund im Garten zu begraben, kannst du den Ort ganz persönlich gestalten:
- Pflanze einen Baum oder Strauch am Grab.
- Verwende einen kleinen Grabstein oder eine handbemalte Tafel.
- Gestalte eine Gedenkecke mit Fotos, Spielzeug oder der Lieblingsdecke deines Hundes.
- Nimm dir Zeit für einen persönlichen Abschied, vielleicht mit Familie oder Freunden.
Zwischen Herz und Gesetz
Die Vorstellung, seinen Hund im eigenen Garten zu bestatten, ist für viele tröstlich – aber nicht immer erlaubt. In Österreich hängt vieles vom Wohnort und den örtlichen Vorschriften ab. Deshalb solltest du dich unbedingt vorab bei der Gemeinde oder dem Amt informieren.
Wenn du alle gesetzlichen Vorgaben einhältst, steht einer stillen, liebevollen Verabschiedung im eigenen Garten jedoch nichts im Wege.
Und jetzt du:
Hast du schon einmal einen Hund im Garten bestattet oder würdest du es dir wünschen?
Wie stehst du zu Tierfriedhöfen oder Einäscherung?
Schreib gern in die Kommentare – ich bin gespannt auf deine Erfahrungen und Meinungen.